Sie sind verpflichtet, Ihren Vermieter (resp. die Hausverwaltung) über die Untervermietung zu informieren und eine Zustimmung einzuholen.

Liegt keiner der im Gesetz beschriebenen Ablehnungsgründe vor, muss er die Untervermietung bewilligen.

Wie hole ich die Einwilligung ein?

Idealerweise senden Sie eine Kopie des Untermietvertrages mit der Bitte, Ihnen die Einwilligung zu erteilen. Aus dem Untermietvertrag gehen alle relevanten Angaben hervor: Mietpreis, Mietdauer, Personalien des Untermieters etc.

Diese Transparenz sowie eine nachvollziehbare Begründung, weshalb Sie Ihre Wohnung untervermieten möchten, erhöht Ihre Chancen, die Einwilligung problemlos zu erhalten.

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Wenn Sie Ihren Untermietvertrag über das tempoFLAT Online-Vertragstool erstellen, sieht Ihr Vermieter zudem sofort, dass Sie Ihre Wohnung über uns und damit sicher und korrekt vermieten, was bei ihm zusätzlich Vertrauen und Goodwill schafft.

Was riskiere ich, wenn ich den Vermieter nicht informiere?

Sofern Sie Ihre Wohnung einem Dritten überlassen ohne über die Zustimmung Ihres Vermieters zu verfügen, riskieren Sie, dass der Vermieter auf Unterlassung klagt oder Ihnen die Wohnung gar kündigt.

Wir empfehlen in jedem Fall, den Vermieter zu informieren, damit er sich nicht hintergangen fühlt, aber auch, um irritierenden Begegnungen zwischen Ihrem Untermieter und dem Vermieter vorzubeugen.

Sämtliche Informationen ohne Gewähr.

[Link] Musterbriefe zum Einholen der Einwilligung