Können Sie Ihre geplante Reise aufgrund des Corona Virus nicht antreten oder wurde das Projekt verschoben und benötigen Sie deshalb die temporär gemietete Wohnung nicht?
Wir wurden in den letzten Monaten mit vielen Situationen konfrontiert, weshalb wir hier die wichtigsten Punkte zusammenfassen:
In der Praxis erleben wir glücklicherweise eine hohe gegenseitige Solidarität, so dass bis heute fast alle Verträge, die aufgrund des Corona Virus zwecklos wurden, in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst, verkürzt oder verschoben werden konnten.
Rein rechtlich gesehen, sieht das Mietrecht jedoch keinen Grund vor, wie es das Corona Virus darstellt, um einen bereits abgeschlossenen Untermietvertrag zu kündigen, zu verkürzen oder zu verschieben - weder auf Vermieter- noch auf Mieterseite. Allenfalls käme eine "Kündigung aus wichtigem Grund" in Frage, sofern die Vertragserfüllung unzumutbar geworden wäre. In der Frage, was als unzumutbar gilt, sind die Gerichte erfahrungsgemäss jedoch sehr streng und im Moment fehlt natürlich ein Gerichtsentscheid in Bezug auf das Corona Virus.
Idealerweise nehmen Sie mit Ihrem Untermieter oder Ihrem Untervermieter direkt Kontakt auf und besprechen die Situation. Meist stossen Sie auf Verständnis und finden eine für beide Seiten befriedigende Lösung. Prüfen Sie neben einer Kündigung auch die Möglichkeit einer Verkürzung der Mietdauer oder verschieben Sie den Einzugstermin.
Auch wir können Ihnen dabei behilflich sein, zum Beispiel, indem wir Ihrem Vertragspartner die Situation schildern und ihn zu einer konstruktiven Haltung animieren. Wenn Sie eine Annullationsversicherung haben, zögern Sie nicht, auch diese zu kontaktieren.
Wir haben bereits zahlreiche Kunden unterstützt, eine gute Lösung zu vereinbaren und sind auch in dieser schwierigen Zeit für Sie da.
Und zum Schluss hoffen wir darauf, dass Sie - liebe Kundinnen und Kunden - ihre Reise oder ihre Projekte, die Sie verschoben haben, zu einem späteren Zeitpunkt nachholen...Copyright © All Rights Reserved.